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Leistungskatalog Verwaltung Wohneigentum
Die Grundleistungen der Wohnungseigentumsverwaltung sind in § 27 Absatz 1 und 2 des Wohnungseigentumsgesetzes geregelt.
Im wesentlichen umfassen die Grundleistungen folgende Aufgaben:
- Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
- Führen der Grundstücksakte
- Erstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschafts-/ Kalenderjahr gemäß § 28
des WEG (Gesamtplan und Einzelpläne)
- Erstellen der Jahresabrechnung auf der Grundlage des jeweils aktuellen Wirt-
schaftsplanes
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Versammlung der Wohn-
ungseigentümer
- Verwirklichung der Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung
- Führen der Bankkonten in der Form von Treuhandkonten
- Buchung aller Einnahmen und Ausgaben, Kontrolle der Hausgeldzahlungen
- Kontrolle aller anfallenden Rechnungen
- Abschluss und Überwachung aller Verträge (Lieferanten, Versorger Dienst-
leister, Versicherungen u.a.)
- Erteilung und Überwachung von Reparaturaufträgen)
- Überwachung der Gemeinschaftsordnung und der Hausordnung
- regelmäßige Begehungen und technische Kontrollen am Gemeinschafts-
eigentum
- allgemeine Verwaltung wie Telefon-, Schriftverkehr, Kontakt zu Behörden und
betroffenen Dritten
Selbstverständlich stimmen wir alle wesentlichen Aktivitäten mit dem Eigentümer-beirat, soweit vorhanden, ab.
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